AGB
Präambel
Für die Geschäftsbeziehung zwischen der JUCAN x Xhaka AG Stutzstrasse 41, 6005 St. Niklausen (nachfolgend „Verkäufer“) und dem Kunden (nachfolgend „Kunde“) gelten ausschliesslich die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung gültigen Fassung.
Auftragsbestätigung
Mehrwertsteuer
Alle Preise, die auf der Website des Verkäufers angegeben sind, verstehen sich einschliesslich der in dem jeweiligen Land geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer. Für den Käufer fallen keine weiteren Kosten an. Ausgenommen davon sind die Versand- und etwaige Zollkosten (Vgl. 4. Versand).
Warenverfügbarkeit
Wenn das bestellte Produkt nicht verfügbar ist, weil der Verkäufer mit diesem Produkt von seinem Lieferanten ohne eigenes Verschulden nicht beliefert wird, kann der Verkäufer vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall wird der Verkäufer den Kunden unverzüglich informieren und ihm ggf. die Lieferung eines vergleichbaren Produktes vorschlagen. Wenn kein vergleichbares Produkt verfügbar ist oder der Kunde keine Lieferung eines vergleichbaren Produktes wünscht, wird der Verkäufer dem Kunden ggf. bereits erbrachte Gegenleistungen unverzüglich erstatten.
Der Verkäufer verfügt über das Recht, höhere Gewalt im Falle von Krieg, kriegsähnlichen Ereignissen, staatlichen Sanktionen, Streik, Naturkatastrophen oder ähnlichem geltend zu machen. Dies bedeutet, dass der Vertrag ganz oder teilweise nicht erfüllt werden muss. Sollte dies wider Erwarten der Fall sein, wird umgehend versucht den Käufer zu kontaktieren.
Versand
Anwendbares Recht
Dieser Vertrag unterliegt ausschliesslich schweizerischem Recht. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechtes wird ausdrücklich ausgeschlossen. Die Vertragssprache ist Deutsch. Ausschliesslicher Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit vorliegenden Bestimmungen ist Luzern (LU).
Die Website www.grajo.ch ist Eigentum der JUCAN x Xhaka AG.
Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Die unwirksame oder nichtige Bestimmung ist diesfalls durch eine neue, gesetzlich zulässige Bestimmung zu ersetzen, die in ihrer wirtschaftlichen Bedeutung und Auswirkung der unwirksamen oder nichtigen Bestimmung am nächsten kommt. In gleicher Weise ist zu verfahren, wenn eine Vertragslücke offenbar wird.